Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86   

Mutzenbacher

§ 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS, Beurteilungsspielraum, Beachtung der Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GjS § 1 Abs. 2, § 6

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 77, 75
  • NJW 1987, 1429
  • NVwZ 1987, 592
  • DVBl 1987, 535
  • DÖV 1987, 731



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06  

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Das Gericht hat zu überprüfen, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten worden sind, ob die Behörde bzw. ihre Prüfungskommission von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, ob sie ferner den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat, ob sie sich des weiteren bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten und schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (stRspr; vgl. zusammenfassend Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75 sowie Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - BVerwGE 117, 81 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 22.92  

    Indizierung eines "schlicht" jugendgefährdenden Kunstwerks; kein genereller

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  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92  

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2,

    Diese Abwägung hat die Bundesprüfstelle hier unterlassen, weil sie im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75 [83]) der Auffassung war, der Kunstvorbehalt des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS gelte für schwer jugendgefährdende Schriften im Sinne des § 6 GjS nicht, und daher offengelassen hat, ob es sich bei dem Buch »Opus Pistorum« um ein Kunstwerk handelt.

    Durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist allerdings die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch insofern überholt, als sie den Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle des weiteren auf die Frage nach der Eignung einer Schrift zur Jugendgefährdung erstreckt hat (Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 [203 f.]; zuletzt Urteil vom 3. März 1987, a.a.O. S. 84 f.).

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